Die Durchtrennung der Außenverkleidung und
des Metallgeländers einer Loggia zwecks
Erstellung eines Ausstiegs in den Garten kann
eine bauliche Veränderung darstellen.
BayObLG
Zur Zweckbestimmung gemeinschaftlicher
Rasenflächen gehört nicht nur die optisch
ansprechende Gestaltung, sondern auch die
Nutzung für Spielmöglichkeiten der in der Anlage
wohnenden Kinder.
Das Pflanzen einer Hecke auf dem
gemeinschaftlichen Grundstück ist keine
bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen
Eigentums i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG.
Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche
beinhaltet nicht das Recht zur Errichtung eines
überdachten und durch Glaswände seitlich
abgeschlossenen Sitzplatzes, durch den der
optische Gesamteindruck der Wohnanlage
beeinträchtigt wird. BayObLG
Die Errichtung eines in üblicher Weise zu
erstellenden Sandkastens im Garten der
Wohnungsanlage bedarf als bauliche Maßnahme
der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. LG
Paderborn
Auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen
geben einem Wohnungseigentümer nicht das
Recht, eigenmächtig sichtbare kniehohe
Beeteinfassungsmauern zu errichten, selbst
wenn das Mauerwerk sich durch seine
Gestaltung in den Gesamtcharakter der
Wohnanlage einfügt.
In einer Hausordnung kann bestimmt werden,
dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist,
Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, so
zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im
Haus nicht frei herumlaufen und die Wohnungen
sowie Gartenteile anderer Wohnungseigentümer
nicht betreten können. BayObLG,
Die Randbepflanzung eines Grundstücks hat
die Aufgabe Schutz vor Sicht, Lärm, Geruch
und Staub zu gewähren, ohne dass
Vorschriften bestehen, mit welchen Pflanzen
(Bäume oder Sträucher) diese Eigenschaften
erreicht werden sollen.
Bei einer gärtnerischen Umgestaltung sind diese
Vorgaben zu berücksichtigen, wenn für die
Sondernutzung einzelner Gartenflächen eine
Rasen- und Randbepflanzung vorgesehen ist.
OLG Hamburg
Dem Eigentümer eines freiberuflich oder
gewerblich genutzten Teileigentums (hier:
zahnärztliche Praxis, zahntechnisches Labor)
steht kein Schadensersatz dafür zu, daß er
Terrasse und Garten wegen Bauarbeiten längere
Zeit nicht nutzen kann.
Wird vom Bauträger ein Zaun abweichend von
dem Aufteilungsplan um eine Gartenfläche
gezogen, die im Sondernutzungsrecht eines
Wohnungseigentümers steht, so besteht unter
dem Gesichtspunkt der Herstellung eines
ordnungsmäßigen, den Plänen entsprechenden
Zustands ein Verlegungsanspruch gegen die
Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit.
Das gilt auch dann, wenn die vom Plan
abweichende Errichtung des Zaunes auf
Abreden des Bauträgers mit dem Eigentümer
der Wohnung beruht, dem das
Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche
zusteht. BayObLG
Sollen auf eine Höhe von 15 - 18 m gewachsene,
ursprünglich heckenartig bis zur Höhe von 2 m
angepflanzte Zuckerahorngehölze wegen
Sanierungsbedürftigkeit durch gemischte Gehölze
bis zu einer Höhe von 2,80 m ersetzt werden, so
handelt es sich um eine Maßnahme
ordnungsmäßiger Instandsetzung i. S. des § 21
Abs.5 Nr.2 WEG, die mehrheitlich beschlossen
werden kann.
Der Ermessungsspielraum der
Wohnungseigentümer im Rahmen
"ordnungsmäßiger" Verwaltung ist für
Instandhaltungs- bzw.
Instandsetzungsmaßnahmen bei Gartenanlagen
im Hinblick auf das nicht geplante Wachstum
einer Anpflanzung und eine dadurch eintretende
Veränderung des Erscheinungsbildes der
Wohnanlage weit zu fassen. OLG Hamm
Das einem Wohnungseigentümer in der
Teilungserklärung eingeräumte
Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche
beinhaltet mangels näherer Regelung die
Befugnis, Sträucher und Bäume anpflanzen
und wachsen lassen zu dürfen.
Führt die Bepflanzung zu spürbaren
Beeinträchtigungen eines anderen
Miteigentümers, kann dieser die Beseitigung der
störenden Pflanzen/ Pflanzenteile von dem
Sondernutzungsberechtigten verlangen (hier:
Rückschneiden einer am Haus gepflanzten,
hochgewachsenen Schwarzkiefer). OLG Köln
Sondernutzungsrecht am Garten
Urteile zum Thema Garten und dessen
Nutzung
Ist einem Wohnungseigentümer ein bestimmter
Teil der Gartenfläche zur alleinigen Nutzung als
Grünfläche und Ziergarten zugewiesen, so hält
sich die Errichtung eines zweisitzigen, 2 m hohen
Schaukelgerüsts auf der Grünfläche im Rahmen
des Sondernutzungsrechts. OLG Düsseldorf, Es
darf also eine Schaukel im Garten aufgestellt
werden.
Wird einem Wohnungseigentümer durch
Vereinbarung das Sondernutzungsrecht an im
gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Flächen
eingeräumt, hat das zur Folge, dass der
Sondernutzungsberechtigte die betreffenden
Flächen allein, also unter Ausschluss der übrigen
Miteigentümer, nutzen darf.
Das Recht des Sondernutzungsberechtigten
wird jedoch durch diejenigen Bindungen
eingeschränkt, die für das gemeinschaftliche
Eigentum aus anderen Gründen, insbesondere
aufgrund des Rechts zum Mitgebrauch,
bestehen.
So kann das Sondernutzungsrecht an einer
rückwärtigen Gartenfläche mit dem Recht der
übrigen Eigentümer auf Benutzung eines über
diese Fläche führenden Weges zu dem
rückwärtigen gemeinschaftlichen Kellereingang
belastet sein.KG Berlin,
Pflanzt ein Wohnungseigentümer entlang der
Grenze der ihm zur Sondernutzung
zugewiesenen Gartenfläche eine
Weißdornhecke, die eine optische
Beeinträchtigung der Gartenanlage darstellt und
die Benutzung des zu einer Gemeinschaftsfläche
führenden Weges über das unvermeidliche Maß
hinaus beeinträchtigt, steht den übrigen
Wohnungseigentümern ein
Beseitigungsanspruch zu.
BayObLG
Die Ersetzung eines Fensters durch eine Tür und
die dadurch geschaffene oder erleichterte
Möglichkeit, aus den Räumen einer
krankengymnastischen Praxis in den Garten der
Wohnanlage zu gelangen, stellt eine bauliche
Veränderung dar, die die übrigen
Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen haben.
BayObLG, Beschluss
Sondernutzungsrecht Garten
Ist einem Wohnungseigentümer das
Sondernutzungsrecht an einem Teil des
gemeinschaftlichen Gartens eingeräumt und ist
weiter vereinbart, dass er den Garten "ortsüblich
nutzen" darf, so kann ihm damit je nach den
örtlichen Verhältnissen auch das Recht
eingeräumt sein, auf der Sondernutzungsfläche
bauliche Veränderungen vorzunehmen, etwa
eine Pergola als offenes Rankgerüst für Schling-
und Kletterpflanzen zu errichten. BayObLG,
Räumt der teilende Eigentümer jedem der beiden
Erwerber von Wohnungseigentum in der
Teilungserklärung erkennbar eine gleich große
Sondernutzungsfläche am Garten ein, ist aber
der beigefügte Lageplan ohne Maßangaben
hinsichtlich der Flächen, so ist die genaue
Abgrenzung der gewollten gleichmäßigen
Sondernutzungsrechte nachträglich durch
Vermessung festzustellen.
Die Gemeinschaftsordnung kann dem
Sondernutzungsberechtigten bei der
Gartenplanung und Gartengestaltung einen
Gestaltungsspielraum einräumen, der über
das Recht zur üblichen Gartenpflege
hinausgeht.
Aus dem Gemeinschaftsverhältnis der
Wohnungseigentümer kann sich aus den
konkreten Verhältnissen des Einzelfalls ergeben,
dass ein Eigentümer mit einem
Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche
verpflichtet ist, dem benachbarten Miteigentümer,
der keinen äußeren Zugang zu seiner ebenfalls
im Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche
hat, zu deren ordnungsgemäßer Bewirtschaftung
zu bestimmten Zeiten Durchgang zu gewähren.
OLG Stuttgart
Auch bei unbefangener Betrachtung nach
dem Gesamtinhalt der Teilungserklärung, den
Aufteilungsplänen und den für jedermann
augenscheinlichen örtlichen Verhältnissen
muss die Bezeichnung einer
Sondernutzungsfläche als "Garten" nicht auf
eine entsprechende Gebrauchsbeschränkung
als nächstliegende Bedeutung hinweisen.
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