Der Vermieter kann die Bezahlung für einen
Angestellten nicht als Betriebskosten für einen
Hauswart auf die Mieter umlegen, wenn die
Tätigkeit des Angestellten weniger mit
praktischer Arbeit eines Hauswarts als
vielmehr mit verwaltender Tätigkeit eines
Hausverwalters zu tun hat. (AG Dortmund)
Hauswartswohnung und Ersatzwohnung
Wird mit Kündigung der Hauswartdienstvertrages
auch die Hauswartswohnung wegen
Betriebsbedarfs gekündigt, und wird zufällig eine
Nachbarwohnung ungefähr gleicher Größe frei, so
muss der Vermieter dem früheren Hauswart die
freie Wohnung anbieten. (LG Berlin)
Die Kosten für den Hausmeister müssen von allen
Wohnungseigentümern gemeinsam getragen
werden. Eine gleiche Belastung aller
Wohnungseigentümer ist oft gerechter, als eine
Kostenaufteilung proportional zum jeweiligen
Eigentumsanteil.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann
Angestellte zur Erledigung der anfallenden
Arbeiten einstellen. Sie kann auch einen
Miteigentümer im Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses (z.B. als Hausmeister)
beschäftigen.
Dann ist der Hausmeister Arbeitnehmer der
Wohnungseigentümergemeinschaft.
Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zwischen
Arbeitnehmer (Hausmeister) zu einer
Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. bei
Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen)
oder ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft
Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung
bzw. der handwerklichen Leistung, kommt für den
einzelnen Wohnungseigentümer eine
Steuerermäßigung in Betracht, wenn:
-
in der Jahresabrechnung die im
Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge nach
den begünstigten haushaltsnahen
Beschäftigungsverhältnissen und
Dienstleistungen jeweils gesondert
aufgeführt sind,
-
der Anteil der steuerbegünstigten Kosten
(Arbeits- und Fahrtkosten) ausgewiesen ist
und
-
der Anteil des jeweiligen
Wohnungseigentümers anhand seines
Beteiligungsverhältnisses individuell
errechnet wurde.
Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende
Dienstleistungen (wie z.B. Reinigung des
Treppenhauses, Gartenpflege, Hausmeister)
werden grundsätzlich anhand der geleisteten
Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen
berücksichtigt, einmalige Aufwendungen (wie z.B.
Handwerkerrechnungen) dagegen erst im Jahr
der Genehmigung der Jahresabrechnung.
Wohnungseigentümer können die gesamten
Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen,
in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der
Eigentümerversammlung genehmigt worden ist.
Entsprechendes gilt für die
Nebenkostenabrechnung der Mieter.
Hausmeisterkosten Eigentumswohnung
Hausmeisterkosten müssen Eigentümer zahlen
Ein Vermieter muss den Anstieg der
Hausmeisterkosten um über 40 % innerhalb eines
Jahres in der Betriebskostenabrechnung
begründen und das Recht zur Umlage nachweisen.
(LG Kiel)
Die Ausgaben für den Hausmeister dürfen auch
in die Betriebskostenabrechnung für die
Hausmeisterwohnung einbezogen werden,
wenn nicht im Mietvertrag eine gegenteilige
Vereinbarung getroffen wurde. (AG Stuttgart)
Wohnt der Hausmeister mietfrei, dürfen dennoch
Mietzinsen für die Hausmeisterwohnung als
Hausmeisterkosten in die
Betriebskostenabrechnung einbezogen werden. Ist
der Hausmeister für mehrere Häusern einer
Wohnanlage zuständig, so ist der auf jedes Haus
entfallende Anteil
der Hausmeisterkosten in der
Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar
darzulegen. (AG Köln)
Wird einem Mieter gekündigt, um die Wohnung
einem Hausmeister zu überlassen, muss der
Vermieter nachweisen, dass eine Beschäftigung
eines Hausmeisters notwendig ist, ein Hausmeister
auch tatsächlich gesucht wird und die gekündigte
Wohnung für den Hausmeister geeignet ist.
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