Ein Sondernutzungsrecht ist, ein Recht, eine
bestimmte im gemeinschaftlichen Eigentum
stehende Fläche unter Ausschluss aller
anderen Wohnungseigentümer nutzen zu
dürfen. Ein Sondernutzungsrecht kann nur
einem Wohnungs- oder Teileigentum
zugewiesen werden.
Es kann nur gemeinsam mit der Wohnung oder der
gewerblichen Einheit veräußert werden. Der
Wohnungseigentümer, der zugleich auch der
Sondernutzungsberechtigte ist, kann jedermann,
der auf diesem Grundstücksteil nichts zu suchen
hat, wegschicken und sich gegen
Beeinträchtigungen wehren.
Wohnungseigentum - Vereinbarung über die
Einräumung von Sondernutzungsrechten
Die Vereinbarung über die Einräumung von
Sondernutzungsrechten ist immer in den
Wohnungsgrundbüchern aller
Wohnungseigentumseinheiten einzutragen.
Dabei ist es ausreichend, dass entsprechend § 7
Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder
Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige
Sondernutzungsrecht betreffende
Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.
Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder
Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann
nur noch im Grundbuch einzutragen, wenn sich am
Inhalt etwas verändert.
Wohnungseigentum, Unterteilung eines
Sondereigentums
Entsteht bei der Unterteilung eines
Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum,
bedarf es zur Wirksamkeit der Unterteilung die
Mitwirkung aller im Grundbuch eingetragenen
Wohnungseigentümer.
Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist die in das
Grundbuch eingetragene Unterteilung, unzulässig
und somit nichtig. OLG München
Ein Sondernutzungsrecht kann schuldrechtlich
nicht durch einseitigen Verzicht, sondern nur
im Wege einer Vereinbarung gem. § 10 I WEG
aufgehoben werden.
Ist im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht des
Sondereigentums an einer Wohnung bereits
wirksam durch eine Bezugnahme auf die
Teilungserklärung eingetragen, besteht kein
Anspruch der Berechtigten mehr auf ausdrückliche
Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im
Grundbuch.
Die Zustimmung zum Verkauf des
Wohnungseigentums, deren Erforderlichkeit als
Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch
eingetragen ist, ist dem Grundbuchamt auch dann
in der Form des § 29 GBO nachzuweisen, wenn
eine Eigentumsübertragung von einer GmbH & Co
KG auf ihre beiden alleinigen Kommanditisten im
Grundbuch vollzogen werden soll.
Sondernutzungsrecht im Grundbuch
Sondernutzungsrecht im Grundbuch
eintragen, Änderung Sondernutzung im
Grundbuch
Die anderen Wohnungseigentümer sind von der
Nutzung ausgeschlossen.
Sondernutzungsrechte werden in der Regel an
Gegenständen begründet, an denen ein Anspruch
auf Sondereigentum nicht möglich ist (z. B. an
Flächen im Garten oder an offenen Stellplätzen).
Es ist eine Eintragung in das Grundbuch nötig.
Ein Sondernutzung berechtigt nicht zur
Veränderung
Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts
beinhaltet nicht automatisch auch die
Berechtigung baulicher Veränderungen am
fraglichen Gebäudeteil oder an der
Grundstücksfläche.
Grund: Sondernutzungsrechte beziehen sich nur
auf den Gebrauch. OLG Köln
Auch der Teileigentümer, der sein
Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen
darf, kann daraus nicht ableiten, dass die
Eigentümergemeinschaft ihm bauliche
Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
gestatten müsste, damit er die Gewerbeeinheit
besser nutzen kann.*) KG
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