Es kann mehrheitlich beschlossen werden, eine
Garage außerhalb des gemeinschaftlichen
Grundstücks zu mieten, um Gartengeräte
unterzubringen.
Das gilt auch, wenn die Zaunanlage überarbeitet
werden und die Holzpfosten durch einbetonierte
Stahlpfosten ersetzt werden sollen und eine
Garage deswegen vorübergehend notwendig ist.
OLG Düsseldorf
Der über eine Wohnung und eine Garage
geschlossene einheitliche Mietvertrag wird durch
den Verkauf der Wohnung und der Garage an
verschiedene Käufer nicht in mehrere
Mietverhältnisse aufgeteilt.
Wurde die Garage zusammen mit dem
Wohnraum angemietet, ist eine Teilkündigung
nicht möglich. Oberlandesgericht Köln
Allerings darf auch der Vermieter bei einem
einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und
Garage die Unterstellmöglichkeit für Autos nicht
einfach für sich beanspruchen. Wurde der
Garagenmietvertrag hingegen unabhängig vom
Wohnraummietvertrag abgeschlossen, so kann er
auch gesondert gekündigt werden. Berlin (Az.: 62
S 11/93).
Garage, Umfang Gemeinschaftseigentum
An einer Garage zählen tragende Teile, wie z.B.
das Dach, zum Gemeinschaftseigentum. Die
Garagen selbst gehören zum Sondereigentum.
Sondereigentum können aber nur die Innenräume
einer Garage sein, wie Wandputz und
Elektroanlagen. Tragende Außenmauern einer
Garage gehören aber zum
Gemeinschaftseigentum.
Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung
der tragenden Teile des Garagengebäudes sind
gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen
Wohnungseigentümern zu tragen, auch wenn in
der Teilungserklärung bestimmt ist, für die
Instandhaltung und Instandsetzung des
Sondereigentums müssten die jeweiligen
Wohnungseigentümer aufkommen. OLG
Düsseldorf
Nehmen ein Wohngebäude und eine daneben
stehende Garage die gesamte
Grundstücksbreite als öffentlichen Zuweg ein,
so kann daraus nicht abgeleitet werden, dass
die Garage im Gemeinschaftseigentum steht.
Geschoßdecken einer Tiefgarage sind zwingend
Teil des Gemeinschaftseigentums. Dazu rechnet
insbesondere auch die aus Brandschutzgründen
erforderliche Betonüberdeckung über der
Bewehrung. OLG München
Wohnungseigentum an einem Abstellplatz für
Kraftfahrzeuge kann bis zum Ablauf von drei
Jahren nach der Begründung von
Wohnungseigentum an der Liegenschaft nur von
Personen oder Eigentümerpartnerschaften
erworben werden, denen gleichzeitig auch
Wohnungseigentum an einer Wohnung oder
sonstigen selbständigen Räumlichkeit der
Liegenschaft zukommt.
Die tragenden Teile eines auf dem
gemeinschaftlichen Grundstück errichteten
Garagengebäudes - wie z. B. das Dach - gehören
zum gemeinschaftlichen Eigentum, auch wenn die
Garagen dem Sondereigentum nur eines
Wohnungseigentümers zugeordnet sind,
Garage, Sondereigentum oder
Gemeinschaftseigentum
Garagen:
Garagen gelten rechtlich als Geschäftsräume.
Garagen, die zusammen mit Wohnräumen
vermietet werden, oder mit ihnen in räumlichem
oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen,
gelten als Mischräume. Eine Teilkündigung ist
dann nicht möglich. Es kann also nicht nur die
Garage oder nur die Wohnung gekündigt werden.
Es geht immer nur Beides.
In Wohnungseigentumsgemeinschaften gibt es
meist Tiefgaragenplätze, die mit einem
Sondernutzungsrecht verbunden sind.
Für den Betrieb einer Tiefgarage ist die
Garagenverordnung einzuhalten. Auch von
einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
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