Die Elementarversicherung kann sowohl für die
Gebäudeversicherung als auch für die
Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Über Gebäudeversicherungen sind meistens nur
die Gefahren Feuer, Blitz, Brand, Überspannung,
Leitungswasser und Sturm versichert.
Der Versicherungsschutz kann bei den meisten
Versicherungsgesellschaften um den Einschluss
von "Elementarschäden" erweitert werden.
Zu den Elementarschäden zählen folgende
Gefahren:
Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch,
Schneedruck, Rückstau, Lawinen und
Vulkanausbrüche.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Schäden durch Sturmflut oder ansteigendes
Grundwasser.
Auch alle nicht naturbedingten Schäden, wie
zum Beispiel Schäden durch Bergbau,
Kanalsysteme, Erschütterungen durch
Baustellen oder LKW sind ausgeschlossen.
Es ist üblich, dass für den Einschluss von
Elementarschäden in der
Wohngebäudeversicherung ein vereinbarter
Selbstbehalt (z.B. 1000 Euro) je Schadenfall
besteht.
Nach Neueinschluss besteht zudem eine
vorgegebene Wartezeit zwischen in der Regel 3
und 6 Monaten.
Das ist bei jeder Versicherung unterschiedlich.
Wer in hochwassergefährdeten Gebieten
beispielsweise entlang Oder und Rhein lebt, hat
keine Chance auf den Zusatzschutz. Auch wer in
den vergangenen zehn Jahren schon einmal
Wasser aus Keller, Garage oder Wohnung
pumpen musste, ihat Schwierigkeiten, diese
Zusatzversicherung zu bekommen. Das Risiko
ist den Versicherern zu hoch.
Im Normalfall übernimmt die
Elementarschutzversicherung die Kosten für
Aufräumarbeiten und Schadensminimierung,
sowie für alle notwendigen
Reparaturmaßnahmen.
Aufgeteilt sind die Risikozonen in 4
Klassen:
Gefährdungsklasse 1:
Überschwemmungen kommen in dem Gebiet
nicht vor, oder seltener als 1 mal in 200 Jahren.
Gefährdungsklasse 2:
Überschwemmungen kommen in dem
betroffenen Gebiet in 50 bis 200 Jahren 1 mal
vor.
Gefährdungsklasse 3:
Überschwemmungen kommen in dem
betroffenen Gebiet in 10 bis 50 Jahren 1 mal vor.
Gefährdungsklasse 4:
Überschwemmungen kommen in dem
betroffenen Gebiet häufiger als 1 mal in 10
Jahren vor.
Elementarversicherung für eine
Eigentumswohnung
Elementarversicherung bei
Eigentumswohnungen, Abschluss von
Versicherungen
Abschluss einer Elementarversicherung
Ist in einer Gemeinschaftsordnung nicht
festgeschrieben, welche Versicherungen
abzuschließen sind oder -abzuschließen möglich
sind-, spricht für die Verwaltung nichts dagegen
eine Elementarversicherung zu haben. Gerade
dann, wenn Vorhersagen für zukünftige Schäden
aufgrund von Klimawandel oder anderen äußeren
Einflüssen schwer möglich sind.
Hat der Vermieter eine Elementarversicherung
für sein Gebäude abgeschlossen, sollte die
Hausratversicherung ebenfalls um das Risiko
Elementarschäden erweitert werden. Sonst tritt der
Fall ein, dass wie bei einem
Leitungswasserschaden, der Mieter seinen
Schaden nicht ersetzt bekommt, auch wenn das
Hochwasser tief in der Wohnung stand.
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