Die Elementarversicherung kann sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für die Hausratversicherung abgeschlossen werden. Über Gebäudeversicherungen sind meistens nur die Gefahren Feuer, Blitz, Brand, Überspannung, Leitungswasser und Sturm versichert. Der Versicherungsschutz kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften um den Einschluss von "Elementarschäden" erweitert werden.

Zu den Elementarschäden zählen folgende Gefahren:

Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau, Lawinen und Vulkanausbrüche. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Sturmflut oder ansteigendes Grundwasser. Auch alle nicht naturbedingten Schäden, wie zum Beispiel Schäden durch Bergbau, Kanalsysteme, Erschütterungen durch Baustellen oder LKW sind ausgeschlossen. Es ist üblich, dass für den Einschluss von Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung ein vereinbarter Selbstbehalt (z.B. 1000 Euro) je Schadenfall besteht. Nach Neueinschluss besteht zudem eine vorgegebene Wartezeit zwischen in der Regel 3 und 6 Monaten. Das ist bei jeder Versicherung unterschiedlich. Wer in hochwassergefährdeten Gebieten beispielsweise entlang Oder und Rhein lebt, hat keine Chance auf den Zusatzschutz. Auch wer in den vergangenen zehn Jahren schon einmal Wasser aus Keller, Garage oder Wohnung pumpen musste, ihat Schwierigkeiten, diese Zusatzversicherung zu bekommen. Das Risiko ist den Versicherern zu hoch. Im Normalfall übernimmt die Elementarschutzversicherung die Kosten für Aufräumarbeiten und Schadensminimierung, sowie für alle notwendigen Reparaturmaßnahmen.

Aufgeteilt sind die Risikozonen in 4 Klassen:

Gefährdungsklasse 1: Überschwemmungen kommen in dem Gebiet nicht vor, oder seltener als 1 mal in 200 Jahren. Gefährdungsklasse 2: Überschwemmungen kommen in dem betroffenen Gebiet in 50 bis 200 Jahren 1 mal vor. Gefährdungsklasse 3: Überschwemmungen kommen in dem betroffenen Gebiet in 10 bis 50 Jahren 1 mal vor. Gefährdungsklasse 4: Überschwemmungen kommen in dem betroffenen Gebiet häufiger als 1 mal in 10 Jahren vor.
Elementarversicherung bei Eigentumswohnungen, Abschluss von Versicherungen

Abschluss einer Elementarversicherung

Ist in einer Gemeinschaftsordnung nicht festgeschrieben, welche Versicherungen abzuschließen sind oder -abzuschließen möglich sind-, spricht für die Verwaltung nichts dagegen eine Elementarversicherung zu haben. Gerade dann, wenn Vorhersagen für zukünftige Schäden aufgrund von Klimawandel oder anderen äußeren Einflüssen schwer möglich sind. Hat der Vermieter eine Elementarversicherung für sein Gebäude abgeschlossen, sollte die Hausratversicherung ebenfalls um das Risiko Elementarschäden erweitert werden. Sonst tritt der Fall ein, dass wie bei einem Leitungswasserschaden, der Mieter seinen Schaden nicht ersetzt bekommt, auch wenn das Hochwasser tief in der Wohnung stand.

Elementarversicherung für eine Eigentumswohnung

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Die Elementarversicherung kann sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für die Hausratversicherung abgeschlossen werden. Über Gebäudeversicherungen sind meistens nur die Gefahren Feuer, Blitz, Brand, Überspannung, Leitungswasser und Sturm versichert. Der Versicherungsschutz kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften um den Einschluss von "Elementarschäden" erweitert werden.

Zu den Elementarschäden zählen folgende

Gefahren:

Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau, Lawinen und Vulkanausbrüche. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Sturmflut oder ansteigendes Grundwasser. Auch alle nicht naturbedingten Schäden, wie zum Beispiel Schäden durch Bergbau, Kanalsysteme, Erschütterungen durch Baustellen oder LKW sind ausgeschlossen. Es ist üblich, dass für den Einschluss von Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung ein vereinbarter Selbstbehalt (z.B. 1000 Euro) je Schadenfall besteht. Nach Neueinschluss besteht zudem eine vorgegebene Wartezeit zwischen in der Regel 3 und 6 Monaten. Das ist bei jeder Versicherung unterschiedlich. Wer in hochwassergefährdeten Gebieten beispielsweise entlang Oder und Rhein lebt, hat keine Chance auf den Zusatzschutz. Auch wer in den vergangenen zehn Jahren schon einmal Wasser aus Keller, Garage oder Wohnung pumpen musste, ihat Schwierigkeiten, diese Zusatzversicherung zu bekommen. Das Risiko ist den Versicherern zu hoch. Im Normalfall übernimmt die Elementarschutzversicherung die Kosten für Aufräumarbeiten und Schadensminimierung, sowie für alle notwendigen Reparaturmaßnahmen.

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Klassen:

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Ist in einer Gemeinschaftsordnung nicht festgeschrieben, welche Versicherungen abzuschließen sind oder -abzuschließen möglich sind-, spricht für die Verwaltung nichts dagegen eine Elementarversicherung zu haben. Gerade dann, wenn Vorhersagen für zukünftige Schäden aufgrund von Klimawandel oder anderen äußeren Einflüssen schwer möglich sind. Hat der Vermieter eine Elementarversicherung für sein Gebäude abgeschlossen, sollte die Hausratversicherung ebenfalls um das Risiko Elementarschäden erweitert werden. Sonst tritt der Fall ein, dass wie bei einem Leitungswasserschaden, der Mieter seinen Schaden nicht ersetzt bekommt, auch wenn das Hochwasser tief in der Wohnung stand.
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