Dämmunterlagen aus Rollenkork oder Korkschrot bilden die ideale Einheit aus ökologischen Anspruch und optimaler Isolierung wie für Laminatboden oder Fertigparkett. Es kommt darauf an, wer für den Schallschutzmangel verantwortlich ist. Denn der Schallschutzmangel kann seine Ursache in einem Planungs- oder/und einem Ausführungsmangel haben. Wenn das so ist, haften der Architekt bzw. der Bauunternehmer oder auch beide. Normalerweise steht bei einem Mangel, der sich im Laufe der Gewährleistungsfrist zeigt, der Anspruch auf Beseitigung im Vordergrund. Der Bauunternehmer ist dann verpflichtet, die aufgetretenen Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. Er ist nicht nur verpflichtet, die unmittelbaren Kosten der Mangelbeseitigung zu tragen, sondern er hat auch für die Kosten aufzukommen, die erforderlich sind, um an den Mangel heranzukommen, Nachbesserungskosten, Kosten für die Beschädigung weiterer Gewerke im Rahmen der Mängelbeseitigung. Schadensersatzanspruch Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches ist, dass der Mangel auf einem Verschulden des Bauunternehmers beruht. Bei Mängeln haftet der Bauunternehmer für Schäden wie: Kosten des Sachverständigengutachtens, Sanierungskosten, Umbaukosten, weiterführende Schäden. Wenn die Luftschalldämmung zwischen zwei Doppelhaushälften den Mindestwert nach DIN 4109 um 3 dB und den erzielbaren Wert um 8 dB unterschreitet, liegt ein wesentlicher Baumangel vor. Dieser berechtigt den Kunden des Bauträgers (nach zweimaligen vergeblichen Nachbesserungsversuchen des Unternehmers) unter Rückgabe der Haushälfte den sog. großen Schadenersatz zu beanspruchen.

Trittschallgeräusche in Wohnung

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, seinen Bodenbelag in der Wohnung zu entfernen und durch einen anderen Belag zu ersetzen, wenn dieser zum Sondereigentum gehört. Führt jedoch die Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung und gehen diese über das unvermeidliche Maß hinaus, so ist der Wohnungseigentümer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet. Notfalls muss der verlegte Bodenbelag wieder beseitigt und durch einen Trittschallbelag ersetzt werden. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn es mit hohen Kosten verbunden wäre. Beschluss des OLG Düsseldorf

Spezielle Matten oder Rollen für Parkett, Holzdielen oder

Vinylböden, verbessern die Wärmedämmung und

vermindern den Trittschall.

Können die Schallschutzmängel nicht oder nicht vollständig

beseitigt werden, dann hat der Eigentümer Anspruch auf

Ersatz des Minderwerts.

Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die aus dem Schallschutzmangel resultierende Wertminderung des Hauses bzw. der Wohnung auf dem Immobilienmarkt. Gewährleistungsansprüche verjähren bei BGB-Verträgen 5 Jahre nach Abnahme des Bauwerks. Wird ein älteres Wohnhaus nachträglich um ein weiteres Wohngeschoß aufgestockt, so entsteht an der Mietwohnung, die vor der Aufstockung im obersten Wohngeschoß gelegen war, ein Mangel, wenn die Trittschalldämmung der darüber errichteten Wohnung nicht den Anforderungen der im Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN-Normen an normalen Trittschallschutz genügt.

Die Einhaltung der Anforderungen an erhöhten

Trittschallschutz kann der Mieter nur dann verlangen, wenn

dies mit dem Vermieter vereinbart ist. BGH

Führt die Veränderung des Bodenbelages durch einen Wohnungseigentümer in seinem Sondereigentum zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Eigentumswohnung, so ist der störende Wohnungseigentümer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet.

Bevor Beseitigung verlangt wird, sollte eventuell ein

Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben werden. Auf jeden

Fall aber dann, wenn ein Rechtsstreit droht.

Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der einschlägigen DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln. OLG
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Dämmunterlagen aus Rollenkork oder Korkschrot bilden die ideale Einheit aus ökologischen Anspruch und optimaler Isolierung wie für Laminatboden oder Fertigparkett. Es kommt darauf an, wer für den Schallschutzmangel verantwortlich ist. Denn der Schallschutzmangel kann seine Ursache in einem Planungs- oder/und einem Ausführungsmangel haben. Wenn das so ist, haften der Architekt bzw. der Bauunternehmer oder auch beide. Normalerweise steht bei einem Mangel, der sich im Laufe der Gewährleistungsfrist zeigt, der Anspruch auf Beseitigung im Vordergrund. Der Bauunternehmer ist dann verpflichtet, die aufgetretenen Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. Er ist nicht nur verpflichtet, die unmittelbaren Kosten der Mangelbeseitigung zu tragen, sondern er hat auch für die Kosten aufzukommen, die erforderlich sind, um an den Mangel heranzukommen, Nachbesserungskosten, Kosten für die Beschädigung weiterer Gewerke im Rahmen der Mängelbeseitigung. Schadensersatzanspruch Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches ist, dass der Mangel auf einem Verschulden des Bauunternehmers beruht. Bei Mängeln haftet der Bauunternehmer für Schäden wie: Kosten des Sachverständigengutachtens, Sanierungskosten, Umbaukosten, weiterführende Schäden. Wenn die Luftschalldämmung zwischen zwei Doppelhaushälften den Mindestwert nach DIN 4109 um 3 dB und den erzielbaren Wert um 8 dB unterschreitet, liegt ein wesentlicher Baumangel vor. Dieser berechtigt den Kunden des Bauträgers (nach zweimaligen vergeblichen Nachbesserungsversuchen des Unternehmers) unter Rückgabe der Haushälfte den sog. großen Schadenersatz zu beanspruchen.

Trittschallgeräusche in Wohnung

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, seinen Bodenbelag in der Wohnung zu entfernen und durch einen anderen Belag zu ersetzen, wenn dieser zum Sondereigentum gehört. Führt jedoch die Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung und gehen diese über das unvermeidliche Maß hinaus, so ist der Wohnungseigentümer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet. Notfalls muss der verlegte Bodenbelag wieder beseitigt und durch einen Trittschallbelag ersetzt werden. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn es mit hohen Kosten verbunden wäre. Beschluss des OLG Düsseldorf

Spezielle Matten oder Rollen für Parkett,

Holzdielen oder Vinylböden, verbessern die

Wärmedämmung und vermindern den

Trittschall.

Können die Schallschutzmängel nicht oder

nicht vollständig beseitigt werden, dann hat

der Eigentümer Anspruch auf Ersatz des

Minderwerts.

Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die aus dem Schallschutzmangel resultierende Wertminderung des Hauses bzw. der Wohnung auf dem Immobilienmarkt. Gewährleistungsansprüche verjähren bei BGB- Verträgen 5 Jahre nach Abnahme des Bauwerks. Wird ein älteres Wohnhaus nachträglich um ein weiteres Wohngeschoß aufgestockt, so entsteht an der Mietwohnung, die vor der Aufstockung im obersten Wohngeschoß gelegen war, ein Mangel, wenn die Trittschalldämmung der darüber errichteten Wohnung nicht den Anforderungen der im Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN- Normen an normalen Trittschallschutz genügt.

Die Einhaltung der Anforderungen an

erhöhten Trittschallschutz kann der Mieter nur

dann verlangen, wenn dies mit dem Vermieter

vereinbart ist. BGH

Führt die Veränderung des Bodenbelages durch einen Wohnungseigentümer in seinem Sondereigentum zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Eigentumswohnung, so ist der störende Wohnungseigentümer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet.

Bevor Beseitigung verlangt wird, sollte

eventuell ein Lärmschutzgutachten in Auftrag

gegeben werden. Auf jeden Fall aber dann,

wenn ein Rechtsstreit droht.

Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der einschlägigen DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln. OLG
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