Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind
gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck).
Außenfenster gehören immer zum
Gemeinschaftseigentum, da sie Bestandteile der
Fassade sind. Somit müssen alle
Wohnungseigentümer zusammen, die Kosten für
einen Außenanstrich der Fenster und die
Reparatur von kaputten Fenstern tragen.
Soweit nicht die Gemeinschaftsordnung eine
andere Kostentragungspflicht vorsieht.
Fensterbänke/ -simse: gehören zum
Gemeinschaftseigentum, wenn sie nach außen
gerichtet sind. Nach innen gerichtet gehören sie
zum Sondereigentum.
Fensterläden, Außenrolläden und
Außenjalousien gehören
Gemeinschaftseigentum.
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten
für die Instandhaltung und Instandsetzung der
Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des
Gemeinschaftseigentums räumlich zum
Sondereigentum gehören, von den jeweiligen
Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die
einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die
Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung
des ganzen Fensters zu tragen. Oberlandesgericht
Düsseldorf.
Sollen 40 Jahre alte, einfach verglaste Holzfenster
in einer Wohnanlage gegen isolierverglaste
Fenster aus Kunststoff ausgetauscht werden, liegt
darin keine "bauliche Veränderung" des
Gemeinschaftseigentums; die
Eigentümerversammlung kann diese Maßnahme
daher mit einfacher Mehrheit beschließen,
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die neuen
Fenster die einheitliche Fassadengestaltung nicht
sichtbar verändern. (Beschluss des
Oberlandesgerichts Köln)
Lässt ein Wohnungseigentümer - entgegen
dem der Eigentümergemeinschaft an seiner
Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster
einbauen, so kann die Gemeinschaft die
Beseitigung verlangen.
Der Eigentümer kann sich auch nicht gegen den
Eigentümerbeschluss stellen, weil er der Meinung,
dass es optisch nicht nachteilig ist. OLG
Düsseldorf
Beschließt eine Eigentümergemeinschaft, dass
einzelne Wohnungseigentümer in Flughafennähe
intakte Fensteranlagen zur Verbesserung des
Schallschutzes austauschen dürfen, wenn aber
wegen baulicher Umstände Feuchtigkeit
eindringen kann und auch kein Fensteranbieter
Gewährleistung übernehmen will, entspricht das
nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung.
Austausch von Holz gegen Kunststofffenster
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich
gestaltete moderne Kunststofffenster stellt in der
Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern
eine Maßnahme der ordnungsmäßigen
Instandhaltung und Instandsetzung. Sie kann
daher mit Mehrheit beschlossen werden.
BayObLG, Beschluss
Bestimmt eine Teilungserklärung, dass die Kosten
für die Instandhaltung und Instandsetzung der
Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des
Gemeinschaftseigentums räumlich zum
Sondereigentum gehören, von den jeweiligen
Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die
einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die
Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung
des ganzen Fensters zu tragen. Oberlandesgericht
Düsseldorf
Austausch Fenster in Eigentumswohnung,
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Außenfenster zählen zum
Gemeinschaftseigentum.
Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung
oder Beschlüsse einer Eigentümerversammlung,
wonach Fenster zum Sondereigentum gehören,
sind grundsätzlich nicht gültig. Zum Außenfenster
gehören auch die Innenscheiben eines
Außenfensters.
Oft heißt es, dass die Innenfenster zum
Sondereigentum gehören. Hierbei sind aber nicht
die inneren Scheiben eines Doppelfensters
gemeint. Gemeint sind dabei die Fenster innerhalb
einer Wohnung.
Für Instandhaltung (anstreichen der Fenster)
und Instandsetzung (neue Fenster) ist die
Eigentümergemeinschaft zuständig.
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