Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck). Außenfenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, da sie Bestandteile der Fassade sind. Somit müssen alle Wohnungseigentümer zusammen, die Kosten für einen Außenanstrich der Fenster und die Reparatur von kaputten Fenstern tragen. Soweit nicht die Gemeinschaftsordnung eine andere Kostentragungspflicht vorsieht. Fensterbänke/ -simse: gehören zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie nach außen gerichtet sind. Nach innen gerichtet gehören sie zum Sondereigentum.

Fensterläden, Außenrolläden und Außenjalousien gehören

Gemeinschaftseigentum.

Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen. Oberlandesgericht Düsseldorf. Sollen 40 Jahre alte, einfach verglaste Holzfenster in einer Wohnanlage gegen isolierverglaste Fenster aus Kunststoff ausgetauscht werden, liegt darin keine "bauliche Veränderung" des Gemeinschaftseigentums; die Eigentümerversammlung kann diese Maßnahme daher mit einfacher Mehrheit beschließen, Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die neuen Fenster die einheitliche Fassadengestaltung nicht sichtbar verändern. (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln)

Lässt ein Wohnungseigentümer - entgegen dem der

Eigentümergemeinschaft an seiner Wohnung Kunststofffenster statt

Holzfenster einbauen, so kann die Gemeinschaft die Beseitigung verlangen.

Der Eigentümer kann sich auch nicht gegen den Eigentümerbeschluss stellen, weil er der Meinung, dass es optisch nicht nachteilig ist. OLG Düsseldorf Beschließt eine Eigentümergemeinschaft, dass einzelne Wohnungseigentümer in Flughafennähe intakte Fensteranlagen zur Verbesserung des Schallschutzes austauschen dürfen, wenn aber wegen baulicher Umstände Feuchtigkeit eindringen kann und auch kein Fensteranbieter Gewährleistung übernehmen will, entspricht das nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung.

Austausch von Holz gegen Kunststofffenster

Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung. Sie kann daher mit Mehrheit beschlossen werden. BayObLG, Beschluss Bestimmt eine Teilungserklärung, dass die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen. Oberlandesgericht Düsseldorf
Austausch Fenster in Eigentumswohnung

Austausch Fenster in Eigentumswohnung, Zustimmung der

Eigentümergemeinschaft

Außenfenster zählen zum Gemeinschaftseigentum. Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse einer Eigentümerversammlung, wonach Fenster zum Sondereigentum gehören, sind grundsätzlich nicht gültig. Zum Außenfenster gehören auch die Innenscheiben eines Außenfensters. Oft heißt es, dass die Innenfenster zum Sondereigentum gehören. Hierbei sind aber nicht die inneren Scheiben eines Doppelfensters gemeint. Gemeint sind dabei die Fenster innerhalb einer Wohnung.

Für Instandhaltung (anstreichen der Fenster) und

Instandsetzung (neue Fenster) ist die

Eigentümergemeinschaft zuständig.

Gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen.

die Kunststofffenster stellen

- keine optische nachteilige Beeinträchtigung dar, sie verursachen - keinen höheren Instandhaltungsaufwand für die Gemeinschaft als Holzfenster und führen - auch nicht zwingend zu Schimmelbildung
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Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck). Außenfenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, da sie Bestandteile der Fassade sind. Somit müssen alle Wohnungseigentümer zusammen, die Kosten für einen Außenanstrich der Fenster und die Reparatur von kaputten Fenstern tragen. Soweit nicht die Gemeinschaftsordnung eine andere Kostentragungspflicht vorsieht. Fensterbänke/ -simse: gehören zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie nach außen gerichtet sind. Nach innen gerichtet gehören sie zum Sondereigentum.

Fensterläden, Außenrolläden und

Außenjalousien gehören

Gemeinschaftseigentum.

Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen. Oberlandesgericht Düsseldorf. Sollen 40 Jahre alte, einfach verglaste Holzfenster in einer Wohnanlage gegen isolierverglaste Fenster aus Kunststoff ausgetauscht werden, liegt darin keine "bauliche Veränderung" des Gemeinschaftseigentums; die Eigentümerversammlung kann diese Maßnahme daher mit einfacher Mehrheit beschließen, Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die neuen Fenster die einheitliche Fassadengestaltung nicht sichtbar verändern. (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln)

Lässt ein Wohnungseigentümer - entgegen

dem der Eigentümergemeinschaft an seiner

Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster

einbauen, so kann die Gemeinschaft die

Beseitigung verlangen.

Der Eigentümer kann sich auch nicht gegen den Eigentümerbeschluss stellen, weil er der Meinung, dass es optisch nicht nachteilig ist. OLG Düsseldorf Beschließt eine Eigentümergemeinschaft, dass einzelne Wohnungseigentümer in Flughafennähe intakte Fensteranlagen zur Verbesserung des Schallschutzes austauschen dürfen, wenn aber wegen baulicher Umstände Feuchtigkeit eindringen kann und auch kein Fensteranbieter Gewährleistung übernehmen will, entspricht das nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung.

Austausch von Holz gegen Kunststofffenster

Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung. Sie kann daher mit Mehrheit beschlossen werden. BayObLG, Beschluss Bestimmt eine Teilungserklärung, dass die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen. Oberlandesgericht Düsseldorf

Austausch Fenster in Eigentumswohnung,

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Außenfenster zählen zum Gemeinschaftseigentum. Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse einer Eigentümerversammlung, wonach Fenster zum Sondereigentum gehören, sind grundsätzlich nicht gültig. Zum Außenfenster gehören auch die Innenscheiben eines Außenfensters. Oft heißt es, dass die Innenfenster zum Sondereigentum gehören. Hierbei sind aber nicht die inneren Scheiben eines Doppelfensters gemeint. Gemeint sind dabei die Fenster innerhalb einer Wohnung.

Für Instandhaltung (anstreichen der Fenster)

und Instandsetzung (neue Fenster) ist die

Eigentümergemeinschaft zuständig.

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