Kommen für die Verwaltung des
gemeinschaftlichen Eigentums mehrere
Maßnahmen der Wohnungseigentümer für die
Instandsetzung in Betracht, hat das Gericht die
ausgewählte Maßnahme, soweit sie vertretbar ist,
grundsätzlich hinzunehmen, weil sie im Rahmen
des den Wohnungseigentümern eingeräumten
Ermessens liegt. AG Nürnberg
Um zu verhindern, dass ein Eigentümer finanziell
überfordert wird und die anderen für ihn
einspringen müssen, legt die Gemeinschaft Geld
zurück.
Wie hoch die Rücklage sein soll, beschließt die
Eigentümergemeinschaft. Hauptsächliche sind
die Rücklagen für Reparaturen gedacht.
Vergibt ein Miet- bzw.
Wohnungseigentumsverwalter Aufträge zur
Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten, so kann
er selbst Vertragspartner sein, wenn er nicht
hinreichend zum Ausdruck bringt, in fremden
Namen zu handeln.
Auch der auf jeder Rechnung angeführte Zusatz
"An den Eigentümer der Wohnanlage..." ist kein
hinreichendes Indiz für ein Vertreterhandeln.
VerfGH Berlin,
Wie hoch die Rücklage sein soll, beschließt die
Eigentümergemeinschaft. Das Geld wird meist mit
dem Hausgeld überwiesen und vom Verwalter
angelegt.
Ein Eigentümer kann nicht verlangen, dass ihm ein
Teil der Rücklagen wieder ausgezahlt wird.
Verkauft er die Wohnung, profitiert sein Nachfolger
vom von der gesparten Rücklage.
Bei der Vermietung muss keine
Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Wer als
Eigentümer vermietet, darf Beiträge zur
Instandhaltungs-Rücklage als Werbungskosten
absetzen.
Aber erst dann, wenn die Rücklage tatsächlich für
Reparaturen benutzt wird.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte man
sich von der Hausverwaltung den aktuellen Stand
des Rücklagenkontos mitteilen lassen. Verkauft ein
Eigentümer seine Wohnung, verbleiben die
eingezahlten Rücklagen auf dem Konto der
Eigentümergemeinschaft. Es gibt keine
Rückzahlung.
Die Reparaturrücklage ist nicht zu verwechseln mit
der Instandhaltungsrücklage, die weitere
Erfordernisse abdeckt und deshalb größer ausfällt.
Oft sind die Rücklagen für erforderliche
Reparaturen in der Instandhaltungsrücklage
allerdings bereits enthalten.
Für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
gibt es keine gesetzliche Regelung für die Höhe
der Rücklage. Ein guter Richtwert seien die im
sozialen Wohnungsbau festgelegten acht bis 14
Euro pro Quadratmeter und Jahr.
Als Faustregel für Rücklagen bei Neubauobjekte
sollten pro Jahr und pro Quadratmeter Wohnfläche
0,8 bis 1,0 Prozent des Kaufpreises in den
Rücklagentopf kommen.
Für eine neue 80-Quadratmeter-
Eigentumswohnung, die 200 000 Euro gekostet
hat, fallen jährlich somit bis zu 2000 Euro an
Instandhaltungsrücklage an - oder auf den Monat
gerechnet, 170 Euro.
Bei Altbauten sollten die Rücklagen wesentlich
höher angesetzt werden.
Eigentumswohnung und Rücklagen für
Reparaturen
Eigentumswohnung, Rücklagen und Höhe für
Reparaturen, Verwendung der Rücklagen für
Instandhaltung
Ob größere Reparaturarbeiten ganz oder teilweise
aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden
sollen oder ob eine Sonderumlage durchgeführt
wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der
Wohnungseigentümer. BayObLG
Die Eigentümer müssen gemeinsam darüber
entscheiden, wie eine Reparatur finanziert
werden soll.
Kommt die Instandhaltungsrücklage ganz oder
teilweise zur Finanzierung der Instandsetzungs-
oder Instandhaltungsmaßnahme in Betracht, bedarf
es tatsächlicher Feststellungen, mit welchen
anderen Maßnahmen und mit welchem finanziellen
Sanierungsaufwand in nächster Zeit in der
Eigentümergemeinschaft zu rechnen ist, für die die
Instandhaltungsrücklage voraussichtlich in
Anspruch genommen werden soll. LG Nürnberg
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