Die Teilungserklärung wird vom
Grundstückseigentümer dem Grundbuchamt
gegenüber abgegeben und ist die Grundlage für die
Eintragung des Wohnungseigentums im
Grundbuch.
In der Teilungserklärung werden auch die Höhe
der Miteigentumsanteile der
Wohnungseigentümer an der
Gesamtwohnanlage sowie die Art und der
Umfang der Sondernutzung festgelegt.
Die wesentlichen Bestimmungen des WEG dürfen
nicht beschränkt werden. Es gilt zunächst das WEG
und BGB, erst dann die Teilungserklärung. So darf
zum Beispiel § 20, die Bestellung eines Verwalters
nicht ausgeschlossen werden. Oder § 43 das Recht
des Einzelnen, Beschlüsse der Gemeinschaft
anzufechten darf nicht eingeschränkt werden.
Geändert werden kann die Teilungserklärung
später nur mit Zustimmung aller Eigentümer.
Die beschlossenen Änderungen bedürfen dann der
Eintragung in das Grundbuch, durch einen Notar.
Die Beurkundung einer Teilungserklärung kostet
Geld und ist nicht billig, weil sich der Wert zur
Ermittlung der Notargebühren nach dem Wert des
Gebäudes richtet. Das Wohnungseigentumsgesetz
fordert aber die Beurkundung der Teilungserklärung
nicht, es reicht die Beglaubigung der Unterschriften.
Die Unterschriftenbeglaubigung kostet maximal 140
Euro.
Lassen Sie die Teilungserklärung beurkunden,
entstehen Ihnen Kosten (Bespiel bei einem
Immobilienwert von 1 Million Euro) 770 Euro für
den Notar und Grundbuchkosten 388 Euro.
Hinzu kommen noch die Nebenkosten für
Schreibauslagen und Porto sowie die
Mehrwertsteuer.
Wohnungseigentum, Teilungserklärung,
Eigentümer, Sondereigentum Nutzung
Die Teilungserklärung, auch
Gemeinschaftsordnung genannt, ist eine Urkunde,
die sowohl das einzelne Wohnungseigentum
genau definiert, als auch das Verhältnis der
Eigentümer untereinander regelt. In der
Teilungserklärung werden z.B.
Sondernutzungsrechte geregelt, aber auch die
Miteigentumsanteile ausgewiesen.
Die Teilungserklärung auch für
Rechtsnachfolger Wirkung. Sie sollte auch die
Aufteilung von Sonder- und
Gemeinschaftseigentum beinhalten.
In der Teilungserklärung sollte sein:
- Angaben über Art, Charakter, Zweckbestimmung
der
Wohnung;
- Grundstücksbeschreibung;
- Aufteilungsbeschreibung (die Beschreibung soll
dem
Aufteilungsplan bzw. den Bauzeichnungen
entsprechen),
Bestimmung der einzelnen Einheiten;
- Festlegung der Miteigentumsanteile
- Erläuterungen zur Abgrenzung von
Gemeinschaftseigentum
und Sondereigentum.
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