Entsteht durch die Anbringung eines
Giebeldaches anstelle des bisherigen
Flachdaches ein zusätzlicher Raum, so steht
dieser Raum im Gemeinschaftseigentum.
Dachfenster gehören als Teil der Dachfläche zum
Gemeinschaftseigentum. Danach hat jeder
Wohnungseigentümer die Kosten der
Instandhaltung und Instandsetzung der im
gemeinschaftlichen Eigentums stehenden Fenster
anteilig zu tragen. OLG Düsseldorf,
Fenster in einer Wohnanlage gehören
grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum, da sie
als Bestandteil der Fassade das maßgeblich das
Erscheinungsbild der Wohnanlage prägen.
Deswegen ist für die bauliche Änderung,
Austausch der Dachfenster und Veränderung
des Daches ein Beschluss der
Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Wenn der Dachboden in der Teilungserklärung
i.V.m. dem Aufteilungsplan keinem
Sondereigentum zugeordnet wurde, ist der
Dachboden Gemeinschaftseigentum.
Dachboden gehört zum Gemeinschaftseigentum?
Dachboden, Zustimmung
Wohnungseigentümer, da
Gemeinschaftseigentum
Dachgarten als bauliche Veränderung
Der Bau eines Dachgartens ist eine bauliche
Veränderung, wenn dabei Erdaufschüttungen
notwendig sind und größere Bepflanzungen
notwendig sind. OLG München.
Und bei baulichen Veränderungen muss der
Mieter immer den Eigentümer fragen oder der
Eigentümer die Eigentümergemeinschaft.
Bepflanzt ein Wohnungseigentümer seine
Dachterrasse, stellt das eine bauliche
Veränderung dar und das steht unter dem
Vorbehalt des § 22 Abs.1 WEG. Der
Beseitigungsanspruch der
Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den
einzelnen Wohnungseigentümer folgt aus § 10
Abs.6 S.3 WEG.
Ein Wohnungseigentümer hatte nach der
Teilungserklärung das Recht sein Dachboden als
Wohnung auszubauen. Er baute ein Dachfenster
ein und errichtete eine Dachloggia. Nur das
Dachfenster nicht aber die Dachloggia darf
rechtlich eingebaut werden. Denn die Loggia stellt
einen Eingriff in die Dachkonstruktion dar. Die
Eigentümergemeinschaft kann verlangen, dass die
Dachloggia wieder entfernt wird. (BayObLG).
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