Auch ein Verwalter in Kündigung, ist
immer verpflichtet, alle
Verwaltungsunterlagen herauszugeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm
auch dann nicht zu, wenn er noch
Forderungen gegen die
Eigentümergemeinschaft hat.
•
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet
darüber, welche Ansprüche bei einer
mangelhaften Bauleistung durchgesetzt werden
sollen.
•
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann
abweichende Wünsche bei der
Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen nicht durchsetzen.
•
Eigentümer haften nicht als Gesamtschuldner
für die gesamten Wasserkosten. Sie haften nur
anteilig nach dem Verhältnis ihres
Miteigentumsanteils. Jeder
Wohnungseigentümer muss daher einen Teil
der Wasserkosten tragen. §21 Abs. 7 WEG
(Gesetz):
abgeschlossenen Räumen gebildet
werden!
•
Das Sondereigentum ist daher so einzurichten,
dass andere Miteigentümer vom Betreten oder
Benutzen ausgeschlossen werden können. Die
Räume müssen abschließbar sein.
•
Ein Mieter darf die Farbe von Türen und
Fenstern in seiner Wohnung selbst festlegen.
Auch im Mietvertrag darf nicht anderes
festgeschrieben werden.
•
Wenn das Wohngeld erst mit dem
Beschluss über die Genehmigung der
zwischenzeitlich eingetragene Erwerber
auch für Altschulden.
•
Eine Hausordnung gilt auch für den Erwerber.
Falls vermietet wird, sollte diese Hausordnung
als Bestandteil in den Mietvertrag
aufgenommen werden.
•
Inhalt des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs.
1 WEG die zur Wohnung gehörigen Räume.
Welche Räume zur Wohnung gehören, ergibt
sich aus dem Grundbuch. Deswegen können
auch nicht mit der Wohnung verbundene
Kellerräume oder Garagen zur Wohnung
gehören.
•
Hausgeld sind monatliche Vorschüsse, die
Wohnungseigentümer aufgrund eines
Wirtschaftsplanes an den Verwalter von
Wohnungseigentumsanlagen zahlen. Ist der
Verwalter im Verwaltervertrag bevollmächtigt
rückständige Hausgelder einzufordern, dann
haftet er auch für Ausfälle.
Beteiligt sich ein Eigentümer nicht an
den gemeinsamen Lasten, dann
haften die anderen dafür.
Provisionsberechtigt ist der Verwalter des
gemeinschaftlichen Eigentums einer
Wohnungseigentumsanlage insgesamt. Dieser
Verwalter ist grundsätzlich nicht für die einzelne
Wohnung zuständig. Hier bleibt der Eigentümer
oder Vermieter selbst verantwortlich.
Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur
anteiligen Zahlung einer Sonderumlage setzt die
betragsmäßige Festlegung des auf den einzelnen
Wohnungseigentümer entfallenden Anteils voraus.
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Wissen für
Wohnungseigentümer:
Die Eigentümerversammlung kann einen
Beschluss der Eigentümergemeinschaft anfechten,
Eigentümer haften für Abfallgebühren und tragen
die Kosten,
Bauunternehmer haftet für Baumängel am
Gemeinschaftseigentum,
Kosten für die Reparatur defekter
Thermostatventile sind Kosten der Verwaltung,
ein generelles Verbot von Parabolantennen wenn
Kabelanschluss vorhanden ist, kann durch
Mehrheitsbeschluss der Eigentümer angeordnet
werden,
Nur einstimmung kann in einer
Eigentümerversammlung über das Nutzungsrecht
und die Bepflanzung im Garten von bestimmten
Gartenflächen von den Eigentümern entschieden
werden,
eine Eigentümergmeinschaft kann über den
Anstrich vom Balkon entscheiden, obwohl Balkone
zum Sondereigentum gehören,
der Bau eines Dachbodens ist eine bauliche
Veränderung- er ist Gemeinschaftseigentum und
bedarf daher einen Mehrheitsbeschluss,
Eigentümer dürfen Stromanbieter auch ohne
Zustimmung der Eigentümergmeinschaft wechseln,
Die Eigentümergemeinschaft kann die
Beteilungung an Kosten einer
Modernisierungsmaßnahme vom Gegner
verlangen,
Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind
Gemeinschaftseigentum- der Austausch von
Kunststofffenster muss von der
Eigentümergemeinschaft genehmigt sein,
das Außenfenser zum Gemeinschaftseigentum
gehören,
die Kosten für den Einbau eines Aufzug sind auf
alle aufzuteilen,
ein Käufer haftet nicht für die Hausgeldrückstände
seines Vorgängers- jeder Wohnungseigentümer
muss Hausgeld zahlen,
Die Elementarversicherung kann über die
Gebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung
abgeschlossen werden,
die Hausordnung wird von den
Wohnungseigentümern durch Mehrheitsbeschluss
in der Eigentümerversammlung erlassen- sie kann
von der Eigentümergemeinschaft jederzeit
geändert werden.
In eine Eigentümergemeinschaft kann eine
Stellplatz- oder Garagenordnung festgelegt
werden,
Wohnungseigentümer dürfen vom Verwalter eine
Liste mit den Namen und Anschriften der anderen
Wohnungseigentümer verlangen.
Kosten für die Reinigung von Treppenhäusern
können auf alle Wohnungseigentümer
umgelegt werden, ist der Einbau der
Klimaanlage nachteilig für das
Gemeinschaftseigentum obwohl diese
Sondereigentum ist, müssen alle Eigentümer
zustimmen,
die Änderung der Fassade einer
Eigentumswohnung, die die ursprünglich
einheitliche Gestaltung der Fassade aufhebt, ist
eine nicht mehr zu duldende Beeinträchtigung-
Bedingung ist dann ein Eigentümerbeschluss,
die Höhe der Rücklage bei einer
Eigentumswohnung beschließt die
Eigentümergemeinschaft. Hauptsächliche sind die
Rücklagen für Reparaturen gedacht.
Garagen gehören zum Sondereigentum, manche
Teile davon aber auch zum
Gemeinschaftseigentum.
ein Sondernutzungsrecht am Garten beinhaltet
nicht das Recht zur Errichtung eines
Gartenhhauses- der Garten kann auch
Sondereigentum sein.
Wohngeldrückstände verjähren im Regelfall
nach 3 Jahren-Wohngeldschuldner ist
grundsätzlich der im Grundbuch eingetragene
Eigentümer,
ein Verwalter muss unter Umständen
Schadensersatz für eine Eigentumswohnung
zahlen,
durch Stimmenmehrheit kann ein Verwalter
festgelegt werden, hat der Verwalter eine
Leitungswasserversicherung abgeschlossen,
die auch Schäden am Sondereigentum umfasst,
hat allein der Wohnungseigentümer für die
Behebung des Schadens zu sorgen,
der Verwalter von Eigentumswohnungen muss
eine Jahresabrechnung erstellen,
eine Eigentümerversammlung kann per Beschluss
verbieten, Katzennetze auf den Balkons
anzubringen, wenn das Gestamtbild des Hauses
bennachteilig wird.
Ein Eigentümer kann notfalls gezwungen werden,
auf seinen Boden einen Trittschallbelag
aufzusetzen, wenn durch den Trittschall
Geräuschbelästigungen auftreten.,
angelegt und für Reparaturen immer kurzfristig
verfügbar sein,
die Gegensprechanlage in einer
Eigentumswohnung gehört zum Sondereigentum,
Wohnungseigentümer müssen kein Gartenhaus in
ihrer Anlage dulden,
auch Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten
müssen in der Jahresabrechnung ausgewiesen
und den einzelnen Eigentümern zugewiesen
werden,
ist ein Wohnungseigentümer mit
Wohngeldzahlungen im Rückstand, ist die
Eigentümergemeinschaft berechtigt, die
Versorgung mit Heizung und Wasser abzustellen,
das Hausgeld setzt sich zusammen aus
Verwaltungskosten und die
Instandhaltungsrücklage.
Wer nicht Wohnungseigentümer ist, kann nur dann
Verwaltungsbeirat gewählt werden, wenn das in
der Gemeinschaftsordnung steht,
Jeder Wohnungseigentümer darf die
Abrechnungsunterlagen für die Jahresabrechnung
einsehen,
Jede Wohnung muss in vielen Bundesländern
einen eigenen Wasserzähler haben,
auch einTiefgaragenplatz gilt als
sondereigentumsfähig,
ein Mieter darf seine Wäsche in der Wohnung
trocknen. Er muss aber safür sorgen, dass sich
kein Schimmel bildet.
Sondernutzungsrechte werden im Grundbuch
eingetragen,
ein Wanddruchbruch einer im
Gemeinschaftseigentum stehenden tragenden
(Trenn-) Wand stellt zwar eine bauliche
Veränderung dar, bedarf aber keine Zustimmung
der übrigen Eigentümer, wenn keine wesentlichen
Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen,
Terrassen die nur von den Bewohnern der
Erdgeschosswohnung benutzt werden, sind
Sondereigentum
und eventuelle Kosten für eine Sichtschutzwand
müssen nur von den Eigentümern getragen
werden,
auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen
geben einem Wohnungseigentümer nicht das
Recht, kniehohe Beete zu errichten,
der Hausflur steht im gemeinschaftlichen
Eigentum aller Wohnungseigentümer,
wenn ein Eigentümerbeschluss das Grillen nicht
regelt, müssen die Nachbarn vorher informiert
werden,
WEG Recht,
Wohnungseigentumsgesetz,
Wohnungseigentümergesetz- das
Recht für Eigentümer
•
Ein Anspruch auf Auskunft gegen den
Verwalter steht einem Wohnungseigentümer
nur dann zu, wenn die gesamte
Eigentümergemeinschaft dieses Recht nicht
nutzt.
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RECHT - GESETZE - SOZIALES